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​​​​​​​AHV / ALV / EO Beiträge für 2023

Die Beitragssätze ändern sich nicht.
Arbeitgeber         5,3 % AHV / IV / EO  +  1,1 % ALV  = 6,4 % (v. AHV-Jahreslohn bis CHF 148'200.00)
Arbeitnehmer     5,3 % AHV / IV / EO  +  1,1 % ALV  = 6,4 % (v. AHV-Jahreslohn bis CHF 148'200.00)
 Total                   10.6 %                             2,2 %          = 12,8 %

Freibetrag für Pensionierte:
CHF 1'400.00 / pro Monat x 12 (Jahr) = CHF 16'800.00 / Pro Jahr

Berufliche Vorsorge: Grenzbeträge 2023

Grenzbeträge für d. obligatorische berufliche Vorsorge:
Jahreslohn                                                CHF 22'050.00
minim. koordinierten Lohn                   CHF   3'675.00
Koordinationsabzug (Jahresbetrag)     CHF 25'725.00
obere Limite des Jahreslohnes             CHF 88'200.00


Säule 3a 2023

Maximale jährliche Steuerabzugs-Berechtigung. Für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen:

bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung                 CHF   7'056.00
ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung              CHF 35'280.00

Corona-Taggelder​​​​​​​

Die ausbezahlten Corona-Taggelder müssen in der Berechnungsgrundlage für den Säule-3A-Abzug miteinberechnet werden. Weil auf den Corona-Taggeldern, von der Ausgleichskasse, AHV-Beiträge abgeführt werden.