
AHV / ALV / EO Beiträge für 2023
Die Beitragssätze ändern sich nicht.
Arbeitgeber 5,3 % AHV / IV / EO + 1,1 % ALV = 6,4 % (v. AHV-Jahreslohn bis CHF 148'200.00)
Arbeitnehmer 5,3 % AHV / IV / EO + 1,1 % ALV = 6,4 % (v. AHV-Jahreslohn bis CHF 148'200.00)
Total 10.6 % 2,2 % = 12,8 %
Freibetrag für Pensionierte:
CHF 1'400.00 / pro Monat x 12 (Jahr) = CHF 16'800.00 / Pro Jahr
Berufliche Vorsorge: Grenzbeträge 2023
Grenzbeträge für d. obligatorische berufliche Vorsorge:
Jahreslohn CHF 22'050.00
minim. koordinierten Lohn CHF 3'675.00
Koordinationsabzug (Jahresbetrag) CHF 25'725.00
obere Limite des Jahreslohnes CHF 88'200.00
Säule 3a 2023
Maximale jährliche Steuerabzugs-Berechtigung. Für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen:
bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung CHF 7'056.00
ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung CHF 35'280.00
Corona-Taggelder
Die ausbezahlten Corona-Taggelder müssen in der Berechnungsgrundlage für den Säule-3A-Abzug miteinberechnet werden. Weil auf den Corona-Taggeldern, von der Ausgleichskasse, AHV-Beiträge abgeführt werden.